EUP-Zertifizierung
Elektrotechnisch unterwiesene Person
In diesem Lehrgang erhalten Sie die Fachkunde gemäß DGUV Vorschrift 3
Präsenz oder Online möglich
Die Erfindung der elektrotechnisch unterwiesenen Person sollte es ermöglichen, einfachste elektrotechnische Tätigkeiten auch von einer „Nicht-Elektrofachkraft“ durchführen zu lassen.
Zu den klassischen Aufgaben einer EuP gehören:
- Betätigen von Leitungsschutzschaltern und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
- Wechseln von Sicherungseinsätzen und Leuchtmitteln
- Rücksetzen von Not-Aus-Einrichtungen oder Schutzgeräten wie Motorschutzschaltern
Inhalte
- Einführung – Definition der Elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
- Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Grundlagen „Erste Hilfe“
Dauer
1 Tag
Vorteile einer EuP Schulung:
- Mit einer EuP Schulung lernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie sie Risiken durch Strom und elektrische Geräte erkennen und minimieren können
- Diese Schulung ist ein Beitrag zur Erhöhung der Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz.
Zielgruppe
Mitarbeiter ohne elektrotechnische Berufsausbildung, welche Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen oder in der Nähe elektrischer Anlagen arbeiten sollen.
Voraussetzung: 3 jährige Berufserfahrung
Die Jahresunterweisung führen wir natürlich auch für die EuP durch.
Hinweis
Die EuP kann keine eigenständige elektrotechnische Fachverantwortung übernehmen. Sie dürfen weder Eingriffe in Schaltungen vornehmen, elektrische Betriebsmittel ab- oder anklemmen noch Fehler in elektrischen Anlagen lokalisieren oder beheben. Die EuP arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer (übergeordneten) Elektrofachkraft (EFK) Nach dem Seminar muss eine fachliche und sicherheitstechnische Unterweisung durch eine Elektrofachkraft erfolgen